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   BayObLG, 01.10.1981 - BReg. 2 Z 84/80   

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https://dejure.org/1981,3445
BayObLG, 01.10.1981 - BReg. 2 Z 84/80 (https://dejure.org/1981,3445)
BayObLG, Entscheidung vom 01.10.1981 - BReg. 2 Z 84/80 (https://dejure.org/1981,3445)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Oktober 1981 - BReg. 2 Z 84/80 (https://dejure.org/1981,3445)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 7, 15
    Zur Entstehung des Sondereigentumsbei Abweichung der Bauausführung von der Teilungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 148
  • DNotZ 1982, 242 (Ls.)
  • BayObLGZ 1981, 332
  • MittBayNot 1982, 28 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 08.06.1977 - BReg. 2 Z 38/76
    Auszug aus BayObLG, 01.10.1981 - BReg. 2 Z 84/80
    Ohne Bedeutung ist auch, daß ein Abstellraum Nr. 58 abweichend vom Aufteilungsplan nicht gebildet wurde, sondern ein Abstellraum aus der Verbindung der Grundflächen der (geplanten) Abstellräume Nrn. 58 und 55. Denn Sondernutzungsrechte können nicht nur an Räumen, sondern auch an Flächen des gemeinschaftlichen Eigentums begründet werden (vgl. § 15 Abs. 1 WEG ; BayObLGZ 1977, 159 /161 [= MittBayNot 1977, 190 ]; Bärmann/Pick/Merle Rdnrn. 4, 18; Weitnauer/Wirths Rdnr. 2, je zu § 15).
  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1981 - BReg. 2 Z 84/80
    Die mit der Teilungserklärung getroffene Gebrauchsregelung ist einer Vereinbarung über den Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinn des § 15 Abs. 1 WEG gleichzusetzen ( BGHZ 73, 145 /147 [= DNotZ 1979, 168 mit Anm. Ertl]; …
  • BayObLG, 31.07.1980 - BReg. 2 Z 54/79

    Zur Frage, welche Anforderungen an die Bauzeichnung zu stellen sind

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1981 - BReg. 2 Z 84/80
    Zu diesem Zweck muß aus ihm die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sein ( BayObLGZ 1967, 25 /31 f.; 1973, 267 f. [_ MittBayNot 1974, 15 ]; 1980, 226/229 [= MittBayNot 1980, 162]).
  • BayObLG, 09.10.1973 - BReg. 2 Z 48/73

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1981 - BReg. 2 Z 84/80
    Zu diesem Zweck muß aus ihm die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sein ( BayObLGZ 1967, 25 /31 f.; 1973, 267 f. [_ MittBayNot 1974, 15 ]; 1980, 226/229 [= MittBayNot 1980, 162]).
  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 97/07

    Entstehung von Sondereigentum an einem nicht tatsächlich abgegrenzten Raum

    Diese dient der Erleichterung der Prüfung des Eintragungsantrags durch das Grundbuchamt (Weitnauer/Briesemeister, aaO, § 7 Rdn. 21) und ist nicht Voraussetzung für dessen Entstehen (BayObLGZ 1981, 332; Riecke/Schmid/Elzer, aaO, § 3 WEG Rdn. 62; Röll, Rpfleger 1983, 380, 382).
  • OLG München, 30.08.2018 - 34 Wx 66/18

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Das Fehlen einer eigenen Zugangsmöglichkeit würde mithin der Entstehung von Sondereigentum an der Einheit Nr. 7.1 im Falle der Eintragung im Grundbuch nicht entgegenstehen, das Grundbuch somit durch Vollzug nicht unrichtig machen (vgl. BayObLGZ 1981, 332/336; 1983, 266/270; 1998, 2/5 f; OLG Köln NJW-RR 1994, 717; OLG Hamm FGPrax 2003, 203; Riecke/Schmid § 3 Rn. 62 und 63a).
  • OLG Bamberg, 21.06.2002 - 6 U 4/02

    Wirksamkeit eines Wohnungseigentums-Kaufvertrages bei Abweichungen der Aufteilung

    Zu diesem Zweck muss aus ihm die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sein (vgl. BayObLGZ 1967, 25, 31 ff.; 1973, 267 f.; 1980, 226, 229; 1981, 332, 335 f.).

    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob sich die tatsächliche Bauausführung innerhalb der Wohnungen mit der im Aufteilungsplan vorgesehenen deckt (OLG Düsseldorf, DNotZ 1970, 42, 43; OLG Köln, MDR 82, 1021 f.; BayObLGZ 1981, 332, 335, 336, m.w.N.).

    Ohne Bedeutung ist auch eine Abweichung der Bauausführung vom Aufteilungsplan in der Einzelausgestaltung des Gebäudes (BayObLGZ 1981, 332, 336, OLG Köln a.a.O., S. 1022).

  • BGH, 11.03.1999 - IX ZR 260/97

    Pflicht des Notars zur Ermittlung der Wohnungsgröße

    Daß die Abgrenzung eines solchen Wohnungseigentums von fremdem Sondereigentum und vom Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt sei (vgl. dazu BGHZ 130, 159, 166; BayObLGZ 1980, 226, 228 ff; 1981, 332, 335), ist nicht behauptet worden.
  • OLG Köln, 10.01.1994 - 2 Wx 51/93

    Abgeschlossenheitsgebot nur Ordnungsvorschrift

    Wenn das Grundbuchamt aber die Eintragung vorgenommen hat, entsteht Sondereigentum gemäß dem Aufteilungsplan auch dann, wenn die Abgeschlossenheitsvoraussetzungen in Wirklichkeit nicht vorliegen, denn Benutzungsrecht und Lastentragungspflicht sowie die Rechte dinglich gesicherter Gläubiger können nicht davon abhängen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen der Abgeschlossenheit tatsächlich erfüllt sind (BayObLGZ 1981, 332; Röll Rpfleger 1983, 380 (382)).

    Wenn das Grundbuchamt aber die Eintragung vorgenommen hat, entsteht Sondereigentum gemäß dem Aufteilungsplan auch dann, wenn die Abgeschlossenheitsvoraussetzungen in Wirklichkeit nicht vorliegen, denn Benutzungsrecht und Lastentragungspflicht sowie die Rechte dinglich gesicherter Gläubiger können nicht davon abhängen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen der Abgeschlossenheit tatsächlich erfüllt sind (BayObLGZ 1981, 332; Röll Rpfleger 1983, 380 (382)).

  • BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89

    Erstellung einer Garage abweichend vom Aufteilungsplan

    Damit hat der Aufteilungsplan seine Funktion erfüllt, so daß Sondereigentum an den Garagen entstanden ist, so wie sie errichtet wurden ( BayObLGZ 1981, 332 /335 f. [= DNotZ 1982, 242 ]; OLG Köln Rpfleger 1982, 374 ).
  • BayObLG, 05.04.1984 - BReg. 2 Z 26/84

    Erforderliche Eintragungsunterlagen bei zwischenzeitlicher Errichtung des

    Hierdurch soll sichergestellt werden, daß das Sondereigentum auf die dafür vorgesehenen und geeigneten Räume beschränkt bleibt und die Grenzen des Sondereigentums und des Gemeinschaftseigentums klar abgesteckt werden (BayObLGZ 1967, 25/31 f.; 1973, 267 f. [= MittBayNot 1974, 15 ]; 1980, 226/229 [= MittBayNot 1980, 162 ]; 1981, 332/335 [= MittBayNot 1982, 28 ]).

    Daß dieselben Angaben nun auf einem Exemplar des TekturEingabeplanes eingetragen und bestätigt worden sind, vermag zumindest dann keine andere Beurteilung zu rechtfertigen, wenn Anhaltspunkte dafür, daß die vorgelegte Bauzeichnung nicht dem tatsächlichen Baubestand entspricht, fehlen (wobei selbst die Abweichung vom Bauplan das Entstehen von Sondereigentum nicht von vornherein hindern würde; vgl. BayObLGZ 1981, 332 /335 f. [= MittBayNot 1982, 281 m. Nachw.).

  • BayObLG, 15.01.1998 - 2Z BR 30/97

    Bewilligung der übrigen Wohnungseigentümer bei der Übertragung eines Teils eines

    Kann eine zur Verbindung der Sondereigentumsräume hergestellte bauliche Veränderung nicht durchgeführt oder muß sie nachträglich rückgängig gemacht werden, wird dadurch die rechtliche Zuordnung des Speicherraums zum Sondereigentum der Wohnung Nr. 12 nicht berührt, weil das Abgeschlossenheitsgebot des § 3 Abs. 2 WEG nur eine Sollvorschrift ist (vgl. BayObLGZ 1981, 332/336; OLG Köln NJW-RR 1994, 717).
  • OLG Köln, 09.02.1994 - 2 Wx 52/93

    Löschungserleichterung bei Rückauflassungsvormerkung

    Wenn das Grundbuchamt aber die Eintragung vorgenommen hat, entsteht Sondereigentum gemäß dem Aufteilungsplan auch dann, wenn die Abgeschlossenheitsvoraussetzungen in Wirklichkeit nicht vorliegen, denn Benutzungsrecht und Lastentragungspflicht sowie die Rechte dinglich gesicherter Gläubiger können nicht davon abhängen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen der Abgeschlossenheit tatsächlich erfüllt sind (BayObLGZ 1981, 332; Röll Rpfleger 1983, 380 (382)).
  • BayObLG, 14.03.1990 - BReg. 1b Z 7/89

    Teileigentum; Teilungserklärung; Zustimmung; Verwalter; Wichtiger Grund;

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  • BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 140/97

    Besitzansprüche eines Wohnungseigentümers gegenüber anderen Wohnungseigentümern

  • LG Düsseldorf, 03.11.1993 - 2 O 181/93

    Direktkondiktion des Notars bei versehentlicher Auszahlung vom falschen

  • KG, 14.09.1982 - 1 W 4779/81

    Sondernutzungsrecht; Gemeinschaftliches Eigentum; Wohnungseigentum;

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